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Rechtsanwalt I Nr. 1 der “Legal Influencer” bei LinkedIn (beck-aktuell 31.12.2023)

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„XXL-Schuldensauerei - Wer jetzt Klingbeil und Merz verklagen kann“, titelt die BILD . Das gibt Hoffnung. ⚖️ Es geht um die 500 Milliarden #Schulden, die nach Studien weitestgehend zweckentfremdet verwendet werden. 💸 Ich möchte ergänzen: erwartungsgemäß. Wer den aktuellen Politikbetrieb eine Weile verfolgt, dem war bei Aufnahme der Schulden - schon unter dem betrügerischen Titel „Sondervermögen“ - klar, dass uns zur Verwendung nicht die Wahrheit gesagt werden würde. Die Methode ist nicht neu, wohl aber die Dimension, die alles bisher Gekannte (Wiedervereinigung, #Corona etc.) bei Weitem in den Schatten stellt. 📉 Die Grünen halten den Haushalt 2025 für verfassungswidrig, könnten aber nur klagen, wenn die #AfD mitzieht. Die richtige Tat unterlässt man in einem solchen Fall lieber, pathologische Polit-Strategien. 🤝❗ Mehrere #Staatsrechtler zeigen Wege auf, wie jeder Abgeordnete oder sogar jeder Bürger rechtlich vorgehen könnten (#Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung eines Grundrechts auf nachhaltige Staatsfinanzen). 📜 Unterstellt, das wäre möglich, bleibt doch ein Grundproblem: Das, was die Überschrift verspricht, lässt sich hierdurch gerade nicht erreichen. Die Herren #Merz und Klingbeil tragen überhaupt kein Risiko bei ihrem verfassungswidrigen Tun. Weder landen sie auf der Liste der vom Verfassungsschutz beobachteten Personen noch droht ihnen sonst ein Ungemach und bis zur nächsten Wahl ist sowieso alles vergessen. ⏳ Was wir dringend brauchen, ist ein Straftatbestand der Haushaltsuntreue, wie es Reiner Holznagel und der Bund der Steuerzahler schon länger fordern. ⚠️ Gerne mit derselben Daumenregel wie bei Steuerhinterziehung: Pro Million ein Jahr Haft. Ab einer Milliarde natürlich mit Rabatt. Und das ergänzt durch einen weiteren Straftatbestand des Wählerbetruges. Auf entsprechende #Strafanzeige hin könnte durch Hausdurchsuchungen bei Merz, Klingbeil und allen Beteiligten die Korrespondenz im Vorfeld der Kreditbeschlüsse sichergestellt werden, aus der sich Hinweise darüber entnehmen ließen, was geplant war. 🔍 Wer schließt sich der einen (Haushaltsuntreue) oder anderen (Wählerbetrug) oder beiden Forderungen an?
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Eine #Sportkurstrainerin 🏋️‍♀️ erbt, gemeinsam mit ihrer Schwester, Immobilien, Wertpapierdepots, das Gemälde eines „namhaften“ Künstlers 🎨 und #Wertgegenstände 💎, insgesamt über 600.000 Euro 💰 für den 50 Prozent-Anteil. Und beantragt #Bürgergeld. Liquide Mittel 💸 seien kaum vorhanden, da das #Erbe in ungeteilter Erbengemeinschaft verwaltet werde. Die Behörde lehnt ab, würde allenfalls ein #Darlehen zur Sicherung 💼 des #Lebensunterhalts gewähren. Die Dame klagt, verliert beim #Sozialgericht ⚖️. Inzwischen ist ein Teil der #Immobilien veräußert, sie hätte über 100.000 Euro cash 💰, möchte das aber in #Renovierung 🔨 investieren, um später besser vermieten zu können. Auch ihre Berufung zum #Landessozialgericht geht verloren ❌⚖️. Ich frage mich: Gibt es denn gar keine #Schamgrenze mehr? 😳 Und hat die Klägerin keine Freunde oder Bekannte, die ihr aufzeigen könnten, wo die rechtlichen und #moralischen #Grenzen der Inanspruchnahme von Geld 💰, das Andere erarbeiten, liegen? Muss in einer solchen Konstellation wirklich das #LSG bemüht werden? 🤔⚖️ Außerdem frage ich mich, wieso die Behörde ⚖️ hier ein #Darlehen anbietet. Die #Antragstellerin und ihre #Schwester haben es in der Hand 🔑, die #Erbengemeinschaft beliebig lang ungeteilt zu lassen, wenn es dafür monatlich Bürgergeld vom Staat ⚖️gibt. Ich finde, diese #Konstellation bietet einfach gar nichts, was darauf hindeuten könnte, dass der Staat mit Steuergeld 💰 zur #Finanzierung des Lebens der Trainerin zu Hilfe eilen müsste. Bin ich zu hartherzig?
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Seit Herbst 2025 tagt eine von der Bundesregierung eingesetzte, mit 90 Mitgliedern zahlreich besetzte Kommission mit der Zielsetzung, Vorschläge zu unterbreiten, um das Strafprozessrecht effizienter auszugestalten. Nun wurde bekannt, dass die Kommissions-Arbeitsgruppe „Durchführung der Hauptverhandlung – Verhandlungsführung“ die Einführung einer Vorschrift favorisiert, die ähnlich dem angloamerikanischen „Contempt of Court“ bei einer sogenannten Missachtung des Gerichts Sanktionen gegen Strafverteidiger erlauben soll. Störungen wie „Weiterreden trotz rechtmäßigen Wortentzugs“ oder „Entfernung aus der Hauptverhandlung zur Unzeit“ können dann Ordnungsgelder von bis zu 3.500 Euro nach sich ziehen. Hierfür soll das Gerichtsverfassungsgesetz ergänzt werden. Aus der Sicht des Anwaltlichen Berufsrechts ist das eine Ungeheuerlichkeit. Etwa 100 Jahre dauerte der „Kampf um die freie Advokatur“ (Rudolf von Gneist), bevor in dem 1877 verabschiedeten GVG und in der Rechtsanwaltsordnung endlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass Rechtsanwälte gerade nicht der Sanktion eines Richters unterworfen werden, dem ihr Verhalten oder ihre Argumente nicht behagten. Wenn in § 177 GVG die Anwälte in der Auflistung von Verfahrensbeteiligten, die der Vorsitzende Richter des Saales verweisen kann, nicht aufgeführt werden, so ist das kein Zufall, sondern beruht just auf dieser Idee (dass der BGH in einer extremen Konstellation dann doch die Entfernung einer Anwältin gebilligt hat, steht diesem Grundsatz nicht entgegen). Benimmt sich ein Rechtsanwalt daneben, mag der Richter ihn bei der Anwaltskammer anzeigen und es wird eine nachfolgende Sanktion geben. Aber nicht im laufenden Verfahren durch den Richter, der den Verteidiger einschüchtern und „mundtot“ machen will. Die durchgesickerten Vorschläge sind ein Anschlag auf die anwaltliche Unabhängigkeit, auf die Funktion der Anwaltschaft als gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege und ein nachträglicher Schlag ins Gesicht für diejenigen, die sich vor 150 Jahren im Kampf um die freie Advokatur durchgesetzt haben. Es muss in einem Rechtsstaat alles dafür getan werden, die Umsetzung solcher Pläne zu verhindern. Wer schließt sich meiner Forderung an?
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➡️Immer mehr Klagen auf Fluggastentschädigungen werden in Deutschland anhängig gemacht, 2025 bei den Amtsgerichten an Flughafen-Standorten 121.000, 44 Prozent mehr als vor 5 Jahren, wie es in einem Bericht von beck aktuell heißt (2020 war indes ein Corona-Jahr, so dass diese Zahl womöglich wenig aussagt). Das belaste die Gerichte, heißt es. 🔹Das belaste die #Gerichte? Klar, Rechtsverstöße belasten die Gerichte. Was also tun? Man könnte Opfern von Unrecht aufgeben, ihre Probleme anderweitig zu lösen und nicht ständig Gerichte zu belasten. 🔹Alternativ könnte man erwägen, die Nachteile für #Rechtsbrecher so heraufzusetzen, dass sie es lassen. Bei Fluggastrechten läge es also nahe, die bisherige Höchstgrenze wegen Verspätungen von bislang 600 auf zum Beispiel 1.200 oder 2.000 Euro anzuheben oder sogar auf Höchstgrenzen zu verzichten und je angebrochener Stunde eine Pauschale festzulegen. Was aber geschieht? Man diskutiert über eine Herabsetzung der Entschädigung. Das wäre eine Einladung zu weiterem #Vertragsbruch, Verspätungen und Streichungen von Flügen würden vorhersehbar weiter zunehmen. Klagen auf Entschädigung würden wegen des geringen Streitwerts und der wirtschaftlichen Unmöglichkeit, mit menschlichem Arbeitseinsatz noch unternehmerisch sinnvolle Dienste zu leisten, ausnahmslos durch #KI vorbereitet. Solange die KI noch etwas fehlerbehafteter agiert als der sorgfältig arbeitende Anwalt (mir ist bewusst, dass das nicht die einzige Sorte ist, die dieser Beruf in der Praxis hervorbringt), belastet das die Gerichte dann umso mehr. 🔹Wer ist ebenfalls dafür, die Entschädigungen drastisch zu erhöhen, um abschreckende Wirkung zu entfalten, die Einhaltung vertraglicher #Verpflichtungen zu fördern und menschliches Zutun bei entsprechenden Klagen zu ermöglichen?
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#Wochen-Tagebuch eines Rechtsanwalts ⚖️📓 „Händchenhalten“. Ist es das, was bleibt? Wenn die KI 🤖 den Wissensteil der Beratungsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant noch stärker prägt, mehr oder weniger übernimmt: Tritt dann die „psychologische“ Betreuung in den Vordergrund? In seinem schönen Vortrag beim KI-Forum des DAV stellte Rechtsanwalt Florian Koenig M.L.E. aus Hamburg insbesondere auf diesen Aspekt ab. Ich bin hin- und hergerissen. 🤔 In meinem Statement habe ich versucht, die radikale Mandantenperspektive einzunehmen. Mandanten gehen nicht zum Anwalt, weil sie ihn als so wahnsinnig einfühlsam empfinden, ein Empathiebolzen sozusagen. Im Gegenteil: Anwälte stehen bei vielen Menschen (völlig zu Unrecht, wenn ich das hier einwerfen darf) eher in dem Ruf, nicht besonders empathisch zu sein. 🙄 Mandanten suchen daher (kurioserweise) nicht aus Lust den Anwalt auf, sondern weil sie es müssen. Trotzdem ist das in der anwaltlichen Praxis natürlich ein wichtiger Bestandteil: an der Seite zu stehen 🤝, das sichere Gefühl zu geben, da zu sein, wenn man gebraucht wird. In der Nacht vor dem KI-Forum um 02:59 Uhr schrieb mir ein Mandant eine WhatsApp: „Guten Morgen, ich hoffe es geht Ihnen gut. Aber mir geht es gar nicht gut. Ich weiß nicht, wo sind Sie jetzt. Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich.“ Als ich die Nachricht um 04:32 Uhr las, rief ich zurück. Es war wirklich eilig und der Mandant in Not. Wir sprachen fast eine Stunde miteinander. Extrem? Vielleicht. Aber ist es nicht gerade in solchen Situationen, wo sich erweist, ob der Anwalt da ist oder auf büroübliche Öffnungszeiten verweist (Mittwoch Nachmittag geschlossen!🚫)? Ich habe in meinem kleinen Vortrag auch auf künftige Generationen verwiesen. 👨‍👩‍👧‍👦 Ich mag es, Menschen physisch zu begegnen, und das ist mir für Besprechungen, bei denen es um etwas geht, wichtig. Wird es das aber für unsere Kinder in gleichem Maße sein, die in virtuellen Welten aufwachsen? Ich wünsche eine angenehme und anregende Lektüre 📖✨ des Wochenberichts und einen schönen Sonntag. 🌞
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz fordert mehr Befugnisse 🔍. Mit Gefahren aus #Russland und #China wird argumentiert 🌍. Ziel ist eine weitgehende Durchleuchtung von Mitarbeitern oder schon Bewerbern. Der Verfassungsschutz will auch „zurückschlagen“ können, so dessen Präsident. Stets datenschutzrechtskonform natürlich, heißt es. Auch wenn man - so ein #Staatssekretär aus dem Bundesinnenministerium - „neue Wege“ beschreite, „die nicht ganz so verwaltungstypisch sind, wie wir sie kennen“. Man überlegt, ob nicht die Unternehmen untereinander ohne Mitwirkung von Behörden Daten austauschen könnten. Nicht zuletzt angesichts einer spürbaren innenpolitischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes bin ich skeptisch 🤔, ob die angegebenen Gründe wirklich schon alles sind oder ob man insgesamt eine Durchleuchtung der #Bevölkerung im exekutiven Instrumentenkoffer haben möchte. Und ob es einen echten Bedarf gibt (noch dazu einen, der etwas mit dem Schutz der Verfassung zu tun hätte), wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Sollten dem #Verfassungsschutz weitere Befugnisse an die Hand gegeben werden? ❓
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